Eine Frage stellen

Die mit einem * markierten Felder sind Pflichtfelder. Die E-Mail wird nicht veröffentlicht.

Vielen Dank für das Stellen einer Frage. Wir werden versuchen, diese schnellstmöglichst zu beantworten.
Was ist eine Eigenverbrauchstankstelle (Diesel)?

 

Eine Eigenverbrauchstankstelle ist dazu bestimmt, betriebseigene Fahrzeuge zu betanken. Sie wird vom Betreiber oder von ihm bestimmten und unterwiesenen Personen bedient und die Jahresgesamtabgabe beträgt maximal 100.000 l. Die Eigenverbrauchstankstelle besteht aus dem Lagerbehälter und einem Abfüllplatz.

Was muss eine Diesel-Lageranlage erfüllen?

 

 

  1. Lagerbehälter mit Prüfzeichen oder bauaufsichtlicher Zulassung, GFK-Behälter bis 2.000 l einwandig ohne Auffangwanne, jedoch auf flüssigkeitsdichtem Boden mit 1 cm Aufkantung (z. B. R1-Dichtflächenelement), auch als Tankbatterien bis 10.000 l, andere Behälter doppelwandig oder in einer Auffangwanne.
  2. Bei der Aufstellung im Freien muss der Lagertank dafür zugelassen sein. PE-Tanks im Blechmantel nur im Gebäude!
  3. Anfahrschutz, z.B. Leitplanke, große Feldsteine, hohe Schwelle oder Spritzschutzwand wie beim Abfüllplatz Kompakt.
  4. Automatisches Zapfventil ist erforderlich. Ausnahme: Die Abgabe aus Lagerbehältern < 1.000 l ist auch mit von Hand betriebenen Pumpen mit Absperrhahn am Füllschlauch zulässig. Dies gilt auch bei einer Abgabe mit elektrisch betriebenen Pumpen, wenn die Pumpen während der Stillstandszeiten mit einem von Hand zu betätigenden Schalter vom Stromnetz getrennt sind.
  5. Fest angeschlossener Befüllstutzen mit Tankwagenkupplung.
  6. Zugelassener Grenzwertgeber
  7. Eine Hebersicherung an der Pumpe ist erforderlich.
  8. Keine Fachbetriebspflicht bis 10.000 l Anlagengröße.
  9. Brandschutzbestimmungen (Abstände, Lüftung, Ausführung von Wänden und Türen, etc.) sind einzuhalten.

 

 

 

 

 

 

 

 

Was habe ich für Pflichten, wenn ich eine Eigenverbrauchstankstelle habe?
  1. Anzeigen von Tankstellen mit mehr als 1000 I bei der unteren Wasserbehörde.
  2. Prüfung vor Inbetriebnahme durch einen Sachverständigen nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) von Tankstellen mit mehr als 1.000 l bis 10.000 l. Wiederkehrende Prüfung (alle 5 Jahre) durch einen Sachverständigen nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) von Tankstellen mit mehr als 10.000 l.
  3. Baugenehmigung einholen bei Tankstellen mit mehr als 5.000 l.

Diese Grundlagen gelten für oberirdische Tankanlagen außerhalb von Wasserschutzgebieten.

Häufig gestellte Fragen - direkt beantwortet!